Vor knapp einem Jahr sorgte die Innenministerkonferenz für blankes Entsetzen, als diese ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalthaltiger Spiele forderten. Nun findet dieses politische Thema ein vernünftiges Ende, denn das Bundesfamilienministerium gab bekannt, dass eine Änderung des §131 StGB vom Tisch sei.
Auf Grund einer erfolgreichen Petition gegen das Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalthaltiger Spiele, tagte gestern der öffentliche Petitionsausschuss des Bundestages. Der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Hermann Kues stellte daraufhin klar, dass eine Änderung des §131 StGB nicht mehr geplant sei. Damit wird der Antrag der Innenministerkonferenz vom letzten Jahr zu den Akten gelegt.
Es macht also durchaus Sinn, erfolgsversprechende Petitionen zu unterstützen, denn nun spielt es sich in Deutschland doch entschieden entspannter.
Quelle:
xboxuser.de